Verrechnung:
Ich bin Vertragstherapeutin der ÖGK und BVAEB.
Für Versicherte dieser Kassen fallen keine Kosten an, da direkt mit den Versicherungen abgerechnet wird. Dazu ist eine Verordnung vom Haus- oder Facharzt mit Diagnosestellung notwendig.
Für Versicherte der SVS und KFA sind die Kosten vorab zu bezahlen und können anschließend bei vorhandener Verordnung & Bewilligung bei der zuständigen Krankenkasse zur anteiligen Kostenrückerstattung eingereicht werden.
Die tatsächliche Höhe der Rückerstattung ist von der Krankenkasse abhängig.
Verordnung:
Für eine ergotherapeutische Behandlung ist eine Verordnung des Haus- oder Facharztes notwendig.
Auf der Verordnung müssen Diagnose, Anzahl der Therapieeinheiten und im gegeben Fall der Hausbesuch vermerkt sein.
z.B: 10 x Ergotherapie á 45 min (mit Hausbesuch)
Für präventive Maßnahmen wird keine Verordnung für Ergotherapie benötigt!
Terminabsage:
Terminabsagen müssen bis spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin im vollen Ausmaß in Rechnung zu stellen.
Ich bitte um Verständnis!